Unsere Schutzmaßnahmen in Zeiten von Corona/COVID-19

Liebe Patientinnen und Patienten,

Gesundheit ist eine kollektive Verantwortung. Wir sind uns der Gemeinwohlverpflichtung der Zahnärztinnen und Zahnärzte bewusst. Als wichtiger Baustein der medizinischen Grundversorgung dürfen wir uns in der aktuellen Corona-Krise nicht wegducken. Wir müssen für unsere Patienten da sein und mit Vernunft, Augenmaß sowie gesundem Menschenverstand agieren. In diesem Sinne haben wir unseren Praxisbetrieb in den ersten Wochen der Pandemie zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter zunächst auf reine Schmerzbehandlung zurückgefahren. Auf Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wurden der Praxisbetrieb ab Mai 2020 wieder vollumfänglich aufgenommen.

Selbstverständlich werden seither auch weiterhin besondere Hygienestandards einhalten und Schutzmaßnahmen ergreifen. So tragen alle Mitarbeiter, die an Patienten arbeiten, neben dem Mund-Nase-Schutz ein Gesichtsvisier.

Über weitere (Schutz)Maßnahmen möchten wir Sie nachfolgend transparent informieren:

  • Als Experten des Mund-Rachen-Raums sind sich Zahnärzte schon immer der Bedeutung des Aerosols als Übertragungsmedium ansteckender Krankheiten bewusst und dafür hoch sensibilisiert. Die Zahnmedizin beherrscht den Selbst- und Patientenschutz so auch unabhängig von COVID-19 besonders gut. Zentral ist es, die Entstehung, Ausbreitung und Verbreitung von Aerosol einzudämmen. Deshalb sind die Fenster unserer Behandlungsräume stets geöffnet und es wird zwischen den Behandlungen konsequent stoßgelüftet. Die effektivste Maßnahme, um die Luft zu reinigen. Bitte beachten Sie dies in der kalten Jahreszeit und kleiden Sie sich entsprechend.
  • Zusätzlich werden die räumlichen, zeitlichen und ablauftechnischen Maßnahmen in unserer Praxis weitergeführt: Die Reinigung der Behandlungszimmer zwischen den Terminen wurde intensiviert. Wir halten die Wartezeiten so kurz wie möglich und es steht ein Outdoor-Wartezimmer zur Verfügung.
  • Eine Behandlung ist ausschließlich nach Voranmeldung möglich. Vor Behandlungsbeginn wird grundsätzlich eine Covid-19-Anamnese (ggf. inkl. Fiebermessen) durchgeführt. Bei Patientinnen und Patienten, die zu Risikogruppen zählen, wird die Behandlungsindikation besonders streng geprüft. Reiserückkehrer aus Risikogebieten können erst nach der Quarantänezeit oder nach Vorlage von zwei negativen Corona-Tests behandelt werden.
    Wichtig: Symptomatische Patienten können in unserer Praxis aktuell nicht behandelt werden. Hierfür gibt es speziell ausgerüstete Praxen, an die wir entsprechende Patientinnen und Patienten vermitteln.

Liebe Patientinnen und Patienten, abschließend noch ein Hinweis, der aktuell etwas aus dem Fokus gerät: Neben der Eindämmung und Therapie des Virus, darf die Prävention nicht aus den Augen gelassen werden. Eine gute Mundhygiene bzw. eine gesunde Mundhöhle ist in Zeiten von Covid-19 noch wichtiger als sie vorher ohnehin schon war. Eine gesunde Mundhöhle ist immer eine bessere Immunbarriere als eine kranke Mundhöhle.

Im Interesse Ihrer Mundgesundheit empfehlen wir Ihnen, einen akuten oder prophylaktischen Termin nicht länger hinauszuzögern. Ihr Zahnerhalt hat für uns oberste Priorität! Hierfür muss aber rechtzeitig mit der Behandlung begonnen werden.

(Stand 4.12.2020)